Sie sind aktuell ein Corona-Held aus den folgenden Bereichen?
Dann sichern Sie sich jetzt ein StressButler Outsourcing-Kontingent über 5 Stunden kostenfrei:
Nutzen Sie diesen Zeit Vorrat um sich von stressigen Aufgaben zu befreien.
Geben Sie zum Beispiel folgende Aufgaben an uns ab:
Wer ist StressButler?
Wir sind ein digitales Dienstleistungsunternehmen mit dem Fokus auf Outsourcing.
Unsere Kunden können über 1.000 verschiedene Aufgaben in wenigen Minuten an uns abgeben.
Das Resultat: Mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben!
Mehr zum Unternehmen
Sie sind sich nicht sicher ob wir helfen können? Fragen Sie uns!
Hier finden Sie die wichtige Infos als Link oder zum Download
Die besten Lern-Apps für Ihre Kinder:
Soforthilfen für Kleinunternehmer sind in Arbeit:
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben beschlossen kurzfristig und unkompliziert Soforthilfen für Kleinunternehmer und Selbstständige zur Verfügung zu stellen.
Für Baden-Württemberg ist die Soforthilfe ab Mittwoch (25.03.2020) zu beantragen über die IHK oder Handwerkskammer:
Link mit alle Details
Eine Übersicht je nach Bundesland:
Übersicht
Quelle: gründer.de
Schutzschild der Bundesregierung für Unternehmen
1. Flexibles Kurzarbeitergeld (ab 10% der Unbeschäftigte, Verzicht von negativen Arbeitszeitkonto, Leiharbeiter, Erstattung Sozialabgaben)
2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen (Aussetzen der Steuerzahlungen möglich, Anpassung der Vorauszahlungen,Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen)
3. Hilfspaket ohne Begrenzung (KfW-Kredit für Bestandsunternehmen und Gründer-Kredit, bis zu 80% Risikoübernahme, schnelle Umsetzung)
4. Europäische Hilfen („Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro ist in Arbeit)
Corona-Hotline des BMWi (030 346465100 Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr)
Artikel Bundesministerium Wirtschaft & Energie: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
PDF vom Bundesministerium Wirtschaft & Energie zum Schutzschild für Unternehmen
Kurzarbeitergeld
Link: Beantragung Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit!
Die wichtigste Antworten zum Kurzarbeitergeld:
Wann können Unternehmen Kurzarbeit beantragen? Wenn Unternehmen wirtschaftliche Einbußen verzeichnen und dadurch Arbeitnehmer nicht mehr vollumfänglich beschäftigen können.
Was besagt Kurzarbeit? Die Beschäftigten arbeiten für einen bestimmten Zeitraum weniger oder sogar gar nicht. Der fehlende Verdienst der Arbeitnehmer wird durch Kurzarbeitergeld teilweise ausgeglichen. Kurzarbeitergeld zahlt die Agentur für Arbeit.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Kurzarbeit zu beantragen?
1. Der Arbeitsausfall muss wirtschaftliche Gründe (z.B. fehlende Folgeaufträge) haben oder durch ein unabwendbares Ereignis (z.B. Brand-/Unwetterkatastrophe) zustande kommen. Er muss unvermeidbar sein. (Neu geregelt: Keine negativer Arbeitszeitsalden notwendig). Der Arbeitsausfall muss temporär sein und Mindesterfordernisse müssen erfüllt werden (Neu geregelt: 10 % der Beschäftigten sind betroffen).
2. Betriebliche Voraussetzungen: Mindestens 1 Person muss sozialversicherungspflichtig beschäftig sein. Möglich ist es, auch nur für eine Abteilung Kurzarbeitergeld zu beantragen.
3. Persönliche Voraussetzungen: Nur für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. Kurzarbeitergeld wird nun für jene gezahlt, die in keinem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen.
4. Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit: Kurzarbeit muss gemeldet werden. Das ist online oder über einen Vordruck möglich. Der Antrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten eingereicht werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Tage liegen, für die Kurzarbeitergeld beantragt wird.
Wie lange kann man Kurzarbeitergeld beziehen? Die maximale Förderdauer beträgt 12 Monate, kann aber auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet? Wer kurzarbeitet, erhält grundsätzlich 60 % des entfallenden Nettoentgelts. Mit mindestens einem Kind, erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 67 %.
Link: Tabelle zur genauen Berechnung der Agentur für Arbeit
Was passiert, wenn kurzfristig wieder Aufträge eingehen? Sollte sich kurzfristig die Auftragslage verbessern dann muss die Kurzarbeit unterbrochen werden. In diesem Fall kann die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld um die Monate verlängert werden, die ausgesetzt werden. Wird die Kurzarbeit für drei aufeinanderfolgende Monate unterbrochen, muss das Kurzarbeitergeld neu angemeldet werden.
Wie sieht das Verfahren zur Beantragung aus? Zunächst muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter darüber informieren. Gegebenenfalls wird dazu eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat beschlossen. Gibt es keinen Betriebsrat, bedarf es des Einverständnisses von allen betroffenen Beschäftigten. Dann kann die Anzeige an die zuständige Arbeitsagentur gestellt werden. Diese prüft die Gründe und bewilligt ggf. das Kurzarbeitergeld.
Link: Beantragung Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit
Quellen: Deutscher Bundestag Bundesagentur für Arbeit Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Wirtschaft und Energie https://www.hogapage.de
Sollten Sie weitere wertvolle Hinweise haben bitte hinterlassen Sie ein Kommentar:
Jede Krise ist auch eine Chance uns auf das wichtige im Leben zu konzentrieren.
Lassen Sie uns handeln!
Marcus Wagner Geschäftsführer StressButler GmbH
Schreiben Sie uns: wirfindenloesungen@stressbutler.de
© StresssButler GmbH Impressum | Datenschutz | AGB